Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein persönliches Fitnesstraining

(Stand: 01.01.2021)

  1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen „Trainer-Leipzig“ (nachfolgend „TL“ genannt) und der/dem/den Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings des Kunden durch TL an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt).
Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein persönliches Fitnesstraining (nachfolgend „Trainingsvertrag“ genannt), vereinbart.

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TL wirksam.

  1. Vereinbarung eines persönlichen Fitnesstrainings
  2. Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/ oder Sonderleistungen (bspw. Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und TL werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.
  1. Der Kunde vereinbart mit TL im Trainingsvertrag Trainingseinheiten oder Trainingspakete. Eine Trainingseinheit dauert 40 – 60 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.
  1. Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er in vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert TL unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
  1. Eine Übertragung des Trainingsvertrages durch den Kunden bzw. TL auf eine andere Person ist nicht zulässig.

III. Fitnesstest, Trainingskonzept

  1. Vor der Durchführung des individuellen Trainings führt TL mit dem Kunden einen Fitnesstest durch, der

Grundlage für die Erstellung eines Trainingskonzeptes durch TL ist. Dieser wird separat berechnet. Weitere Fitnesstests können jederzeit nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden, um die Trainingsergebnisse zu dokumentieren. Die weiteren Fitnesstests sind vom Trainingsentgelt umfasst.

  1. TL erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
  1. TL kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.
  1. Training, Sporttauglichkeit
  2. Der Termin für jede Trainingseinheit sowie der Trainingsort werden konkret zwischen den Vertragspartnern

vereinbart. Die Durchführung von Trainingseinheiten ist nur zu folgenden Trainingszeiten möglich:

Montag – Freitag: 06:30 – 22.30 Uhr, Samstag/ Sonntag/ Feiertag 7:00 – 21.00 Uhr.

  1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Terminänderungen und Terminabsagen sind nur verbindlich,

wenn sie telefonisch (auch Mailbox) erfolgen. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin innerhalb von 24

Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht zum Termin, so

gilt der Termin als durchgeführt und ist vom Kunden zu vergüten. Sagt TL einen vereinbarten Termin innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder erscheint nicht zum Termin, so gilt der Termin als nicht durchgeführt und ist vom Kunden nicht zu vergüten. TL ist berechtigt, zur Sicherstellung des Trainings einen geeigneten Ersatztrainer zu senden. Ansprüche aus Terminabsagen sind ausgeschlossen.

  1. Der Kunde ist selbst für eine zur ordnungsgemäßen Durchführung der Trainingseinheit erforderliche Kleidung verantwortlich.
  1. Der Kunde informiert TL unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit (wie z. B.

Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein), die nach dem Abschluss des Trainingsvertrages auftreten. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde in seiner Sporttauglichkeit eingeschränkt ist, ist TL berechtigt, die Trainingseinheit unverzüglich abzubrechen und vom Kunden den Nachweis der Sporttauglichkeit bzw. den Grad deren Einschränkung durch einen fachkundigen Arzt zu verlangen. Bis zu diesem Nachweis findet keine weitere Trainingseinheit statt. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

  1. Ernährungsberatung
  2. Der Kunde kann mit TL im Trainingsvertrag eine Ernährungsberatung vereinbaren.
  1. Von der Ernährungsberatung ist umfasst:

– 2 Stunden Beratungsgespräch mit Ausrichtung auf das jeweilige Trainingsziel

– Berechnung des Energieumsatzes

– Vorschläge für Mahlzeiten

– Richtig essen vor und nach dem Training

– Ausgabe von Informationsmaterial mit allgemeinen Informationen zur zielorientierten Ernährung

  1. Entgelt, Zahlungsbedingungen
  2. Das Entgelt pro Trainingseinheit bzw. für das Trainingspaket („Trainingsentgelt“ genannt), sowie für Sonderleistungen werden im Trainingsvertrag vereinbart. Hiervon ist die Erstellung eines Trainingsplans nach dem Ende des persönlichen Fitnesstrainings nicht umfasst. Termine außerhalb der Trainingszeit gemäß Ziffer IV.
  3. sind mit einem Aufschlag auf das Entgelt in Höhe von 15,00 EUR zu vergüten. Die Erstberatung bis 30 Minuten ist entgeltfrei.
  1. Sonstige für die Durchführung einer Trainingseinheit entstehende Kosten, insbesondere Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, Übernachtungen und Spesen, sind nicht im Trainingsentgelt enthalten und werden vom Kunden gesondert vergütet.
  1. Anfahrtskosten sind bis einschließlich 15 km im Trainingsentgelt enthalten. Ab dem 16. Kilometer wird ein

zusätzliches Entgelt in Höhe einer Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet.

  1. Der Kunde kann das gesamte Trainingsentgelt sowie das Entgelt für die Sonderleistung im Voraus zahlen. In diesem Fall ist die Zahlung des Entgeltes am 5. Werktag nach dem Abschluss des Trainingsvertrages fällig.

Sonstige Entgelte nach Maßgabe dieser AGB werden gemäß Absatz 5 abgerechnet.

  1. Sofern der Kunde keine Vorauszahlung gemäß Abs. 4 vereinbart hat, erhält er einmal monatlich eine Rechnung, über die in dem betreffenden Monat durchgeführten Trainingseinheiten bzw. die erhaltene Sonderleistung.

Das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 5 Werktagen nach

Erhalt der Rechnung. Gerät der Kunde in Verzug, kann TL eine Gebühr für jede Mahnung in Höhe von 5,00

EUR vom Kunden verlangen. Solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, besteht kein Anspruch auf

weitere Trainingseinheiten.

  1. Sämtliche Zahlungen nach Maßgabe dieser AGB sind auf das Konto von TL bei der ING Diba,

Kontonummer 5401205486, BLZ 500 105 17, zu leisten.

  1. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Zahlungsforderungen von TL aufgerechnet werden.

VII. Informationspflicht

  1. Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Trainingsvertrages und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.
  1. Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von TL lautet: info@trainer-leipzig.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind im Trainingsvertrag

aufgeführt. Ziffer IV. Absatz 2 bleibt unberührt.

 

VIII. Haftung

  1. TL haftet bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wobei Verschulden Vorsatz und jede Art von

Fahrlässigkeit umfasst.

  1. TL haftet für Sach- und Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit von ihm oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet TL unbegrenzt nur für Schäden, die auf der Verletzung von

Vertragspflichten beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden (Kardinalpflichten), wobei eine

Haftung der Höhe nach auf den branchentypischen sowie bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden

begrenzt ist.

  1. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für jegliche Ansprüche gegen

Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von TL.

  1. TL haftet nicht für Schäden, die durch von TL dem Kunden empfohlene Kooperationspartner wie z.B. medizinische Einrichtungen, Sportfachgeschäfte und Fitnessstudios entstehen.

XIV. Vertraulichkeit

  1. Die Vertragspartner haben alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings erhalten haben, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor

genehmigt.

  1. Jeder Vertragspartner hat das Recht, vertrauliche Informationen ohne Genehmigung des anderen

Vertragspartners in folgenden Fällen offen zu legen:

  • Soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich

ist und die dritte Person sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet

hat oder von Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

  • Soweit die betreffenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind.
  • Sofern die betreffenden Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen

oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.

Soweit Informationen an Dritte weitergegeben werden, ist der andere Vertragspartner hierüber unverzüglich

zu informieren.

  1. Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit endet 2 Jahre nach dem Ende des Trainingsvertrages.
  1. Höhere Gewalt
  2. Soweit ein Vertragspartner in Folge höherer Gewalt gemäß Abs. 2 an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit. Der andere Vertragspartner wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie der Vertragspartner aufgrund von höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist. Dies gilt nicht für die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des

Trainingsentgeltes sowie weiterer Entgelte.

  1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung

vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht

abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen,

terroristische Angriffe, Stromausfall, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmung oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit).

  1. Der betroffene Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen und über

die Gründe der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Er wird sich bemühen, mit

allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten

schnellstmöglich wieder erfüllen kann.

  1. Änderung der AGB
  2. TL ist berechtigt, die AGB sowie die Entgelte jederzeit zu ändern. Vorbehaltlich des Abs. 2 gelten diese

Änderungen für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt der geänderten AGB geschlossen werden.

  1. Der Kunde, der unter Geltung der alten Fassung der AGB einen Trainingsvertrag geschlossen hat, hat das

Recht, aber nicht die Pflicht, binnen 10 Werktagen nach dem Wirksamwerden der geänderten AGB, diese

durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber TL in ihrer Gesamtheit für den bestehenden

Vertrag anzunehmen. In dieser Erklärung hat der Kunde den Zeitpunkt anzugeben, ab dem die geänderten

AGB für den bestehenden Vertrag gelten sollen. Dieser Zeitpunkt muss der 1. Tag eines Monats sein, und

darf höchstens 3 Monate nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB liegen.

  1. Abweichend von Abs. 2 ist TL berechtigt, die AGB und den Trainingsvertrag mit Wirkung für alle bestehenden Verträge mit sofortiger Wirkung zu ändern, sofern eine Änderung erforderlich ist, um einschlägigen Gesetzen oder Rechtsverordnungen, und/oder rechtsverbindlichen Vorgaben nationaler oder internationaler Gerichte und Behörden und/oder allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen zu entsprechen. In diesem Fall setzt TL den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis. Ergeben sich für den Kunden durch die Änderung wesentliche wirtschaftliche Nachteile, so ist er berechtigt, den Trainingsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen zum Ende jeden Monats zu kündigen.

XII. Urheberrecht

Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von TL liegt ausschließlich bei Mandy Heymann.

Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der

schriftlichen Genehmigung von Mandy Heymann. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer

Konventionalstrafe von 3000,-€ verfolgt. Weitreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

XIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

XIV. Schriftform

Jegliche Änderung der AGB und/oder des Trainingsvertrages und die Kündigung des Trainingsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform.

  1. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
  2. Gerichtsstand ist Leipzig.
  3. Für die Verträge gemäß dieser AGB und die AGB selber sowie deren Auslegung gilt deutsches Recht.

XVI. Laufzeit, Kündigung

  1. Der Trainingsvertrag endet in dem Zeitpunkt, in dem die letzte vereinbarte Trainingseinheit endet, spätestens jedoch mit Eingang des letzten Trainingsentgeltes auf dem in diesen AGB angegebenen Konto von TL.
  1. Der Kunde hat das Recht, unbefristete Trainingsverträge zum Ende eines Monats zu kündigen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. TL kann in diesem Fall vom Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen.
  1. Das Recht jeden Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

Allgemeine Geschäftbedingungen für ein Kleingruppentraining

(Stand: 01.07.2021)

  1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Verhältnis zwischen „Trainer-Leipzig“ (nachfolgend „TL“ genannt) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Durchführung eines Kleingruppentrainings durch TL.

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TL wirksam.

  1. Leistungs- und Trainingsangebot
  2. Zwischen dem Kunden und TL wird durch Abschluss einer Mitgliedschaft oder einer Kurskarte ein Trainingsvertrag vereinbart.
  1. Der Kunde vereinbart mit TL im Trainingsvertrag die Trainingseinheiten oder Trainingspakete. Der Trainingsort wird von TL vorgegeben.
  1. Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er in vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert TL unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

III. Training, Sporttauglichkeit

  1. Die Durchführung von Trainingseinheiten ist nur zu den vorgegebenen Kurszeiten möglich. Diese können unter ww.trainer-leipzig.de/trainingszeiten und über das Kursbuchungsportal www.fitogram.de eingesehen werden.

Eine Anmeldung zum Training über das Kursbuchungsportal ist erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf einen Teilnehmerplatz, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

  1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Terminabsagen müssen innerhalb der im Buchungssystem hinterlegten Zeit wieder ausgetragen werden.

Anderenfalls gilt der Kurs als durchgeführt und ist vom Kunden zu vergüten bzw. wird von den bezahlten Trainingseinheiten abgezogen. Sagt TL einen vereinbarten Kurs innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder erscheint nicht zum Termin, so gilt der Termin als nicht durchgeführt und ist nicht vom Kunden zu vergüten. Ansprüche aus Terminabsagen sind ausgeschlossen.

  1. Der Kunde ist selbst für eine zur ordnungsgemäßen Durchführung der Trainingseinheit erforderliche Kleidung, inclusive Schuhwerk, Trainingshandtuch und Getränke verantwortlich.
  1. Der Kunde informiert TL unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit (wie z. B. Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein), die nach dem Abschluss des Trainingsvertrages auftreten. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde in seiner Sporttauglichkeit eingeschränkt ist, ist TL berechtigt, die Trainingseinheit unverzüglich abzubrechen und vom Kunden den Nachweis der Sporttauglichkeit bzw. den Grad deren Einschränkung durch einen fachkundigen Arzt zu verlangen. Bis zu diesem Nachweis findet keine weitere Trainingseinheit statt. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
  1. Entgelt, Zahlungsbedingungen
  2. Das Entgelt pro Trainingseinheit bzw. für das Trainingspaket („Trainingsentgelt“ genannt) wird im Trainingsvertrag vereinbart.
  1. Alle Beiträge für die Kurse/ Trainings werden spätestens zum zweiten Trainingstermin fällig.
  1. Die Beitragszahlung für abgeschlossene Monats- oder Jahresverträge erfolgt per Dauerauftrag/ Überweisung und ist zum 1. oder 15. des Monats fällig.

Der Beitrag wird auch dann erhoben, wenn das Mitglied die Kurse/ Trainings aus Gründen die in seiner Person liegen, nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist. Hierzu ist die Vorlage eines ärztliches Attest von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Wochen erforderlich (s. Punkt VI – Ruhezeiten)

  1. Sonstige für die Durchführung einer Trainingseinheit ggf. entstehende Kosten, insbesondere Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, Übernachtungen und Spesen, sind nicht im Trainingsentgelt enthalten und werden vom Kunden nach Absprache gesondert vergütet.
  1. Zahlungen nach Maßgabe dieser AGB sind auf das Konto von TL bei der ING Diba,
    IBAN DE12 5001 05 17 5401 2054 86 zu leisten. Barzahlungen sind nur nach vorheriger Rücksprache bzw. Vereinbarung im Mitgliedsvertrag möglich.
  1. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Zahlungsforderungen von TL aufgerechnet werden.
  1. Kommt der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug besteht kein Anspruch auf Training.
  1. Betriebsferien

TL behält sich pro Jahr 18 Werktage Betriebsferien vor, in denen es zu einem eingeschränkten Kursangebot kommen kann. Die Beitragspflicht bleibt davon unberührt.

  1. Ruhezeiten

Bei Krankheit, Schwangerschaft oder Bundeswehreinsatz kann die Mitgliedschaft auf Antrag über einen vereinbarten Zeitraum (ab 4 Wochen) ausgesetzt werden.

Die ausgesetzten Monate werden an die Mindestlaufzeit angehängt.

Bei allen anderen Ruhenszeiten von mindestens 3 Wochen kann die Mitgliedschaft oder Kurskarte auf Antrag für diesen Zeitraum auf einen Dritten übertragen werden.

Der Antrag dazu ist in allen Fällen schriftlich (postalisch oder elektronisch per Mail) mindestens zwei Wochen im Voraus zu stellen.

VII. Informationspflicht

  1. Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Trainingsvertrages und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.
  1. Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon (SMS, WhatsApp oder Anruf) oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von TL lautet: info@trainer-leipzig.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind im Trainingsvertrag aufgeführt. Ziffer III. Absatz 2 bleibt unberührt.

VIII. Laufzeit Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft läuft auf unbegrenzte Zeit und kann erstmalig nach einem Zeitraum von 6 Monaten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  1. Der Kunde hat das Recht, den Trainingsvertrag zum Ende eines Monats zu kündigen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. TL kann in diesem Fall vom Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen. Für eine zeitlich begrenzte Sportuntauglichkeit findet Ziffer VI. Anwendung.
  1. Das Recht jeden Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
  1. Die Mitgliedschaft kann nach Absprache auch auf eine dritte Person übertragen werden.
  1. Persönliche Angaben

Anschriftenänderungen bzw. bei Lastschrifteinzug auch Kontoänderungen sind umgehend mitzuteilen. Eventuell entstehende Kosten durch fehlende Informationen (bspw. bei mangelnder Kontodeckung) sind vom Kunden zu tragen.

  1. X. Haftung
  2. TL haftet bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wobei Verschulden Vorsatz und jede Art von

Fahrlässigkeit umfasst.

  1. TL haftet für Sach- und Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit von ihm oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet TL unbegrenzt nur für Schäden, die auf der Verletzung von

Vertragspflichten beruhen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden (Kardinalpflichten), wobei eine

Haftung der Höhe auf den branchentypischen sowie bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden

begrenzt ist.

  1. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für jegliche Ansprüche gegen

Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von TL.

  1. TL haftet nicht für Schäden, die durch von TL dem Kunden empfohlene Kooperationspartner wie z.B. medizinische Einrichtungen, Sportfachgeschäfte und Fitnessstudios entstehen.
  1. Vertraulichkeit/ Datenschutz
  2. Die Vertragspartner haben alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Kleingruppentrainings erhalten haben, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor genehmigt.
  1. Jeder Vertragspartner hat das Recht, vertrauliche Informationen ohne Genehmigung des anderen

Vertragspartners in folgenden Fällen offen zu legen:

  • Soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich

ist und die dritte Person sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet

hat oder von Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

  • Soweit die betreffenden Informationen bereits öffentlich zugänglich sind.
  • Sofern die betreffenden Informationen aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen

oder behördlichen Anordnung offen gelegt werden müssen.

Soweit Informationen an Dritte weiter gegeben werden, ist der andere Vertragspartner hierüber unverzüglich

zu informieren.

  1. Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit endet 2 Jahre nach dem Ende des Trainingsvertrages.
  1. Die in diesem Antrag angegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich von „Trainer-Leipzig“ elektronisch gespeichert und für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke weiterverarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Durch die Unterschrift erteilen Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten gemäß obigen Ausführungen.

XII. Höhere Gewalt

  1. Soweit ein Vertragspartner in Folge höherer Gewalt gemäß Abs. 2 an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit. Der andere Vertragspartner wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie der Vertragspartner aufgrund von höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist. Dies gilt nicht für die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des

Trainingsentgeltes sowie weiterer Entgelte.

  1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung

vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht

abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen,

terroristische Angriffe, Stromausfall, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmung oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit).

  1. Der betroffene Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen und über

die Gründe der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Er wird sich bemühen, mit

allen technisch möglich und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass er seine Pflichten

schnellstmöglich wieder erfüllen kann.

XIII. Änderung der AGB

  1. TL ist berechtigt, die AGB sowie die Entgelte jederzeit zu ändern. Vorbehaltlich des Abs. 2 gelten diese

Änderungen für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt der geänderten AGB geschlossen werden.

  1. Der Kunde, der unter Geltung der alten Fassung der AGB einen Trainingsvertrag geschlossen hat, hat das

Recht, aber nicht die Pflicht, binnen 10 Werktagen nach dem Wirksamwerden der geänderten AGB, diese

durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber TL in ihrer Gesamtheit für den bestehenden

Vertrag anzunehmen. In dieser Erklärung hat der Kunde den Zeitpunkt anzugeben, ab dem die geänderten

AGB für den bestehenden Vertrag gelten sollen. Dieser Zeitpunkt muss der 1. Tag eines Monats sein, und

darf höchstens 3 Monate nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten AGB liegen.

  1. Abweichend von Abs. 2 ist TL berechtigt, die AGB und den Trainingsvertrag mit Wirkung für alle bestehenden Verträge mit sofortiger Wirkung zu ändern, sofern eine Änderung erforderlich ist, um einschlägigen Gesetzen oder Rechtsverordnungen, und/oder rechtsverbindlichen Vorgaben nationaler oder internationaler Gerichte und Behörden und/oder allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen zu entsprechen. In diesem Fall setzt TL den Kunden unverzüglich hiervon in Kenntnis. Ergeben sich für den Kunden durch die Änderung wesentliche wirtschaftliche Nachteile, so ist er berechtigt, den Trainingsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen zum Ende jeden Monats zu kündigen.

XIV. Urheberrecht

Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von TL liegt ausschließlich bei Mandy Heymann.

Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der

schriftichen Genehmigung von Mandy Heymann. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer

Konventionalstrafe von 3000,-€ verfolgt. Weitreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

XVI. Schriftform

Jegliche Änderung der AGB und/oder des Trainingsvertrages und die Kündigung des Trainingsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform.

  1. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
  2. Gerichtsstand ist Leipzig.
  3. Für die Verträge gemäß dieser AGB und die AGB selber sowie deren Auslegung gilt deutsches Recht.