Motivation der Mitarbeiter & Senkung der Krankenquote –
Stellen auch Sie sich die Frage, ob es Maßnahmen gibt, die auf beide Aspekte abzielen?
Dann haben wir einen Vorschlag für Sie:
Kleine Dinge mit nachhaltiger Wirkung, das ist unser Anspruch an eine betriebliche Gesundheitsförderung innerhalb Ihres Unternehmens. Unser Ziel dabei – Erhöhung der Motivation, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers.
Mögliche Aktivitäten können Rückenkräftigung, Business- massage, Pausenmobilisation oder auch ein Gesundheitstag sein.
Unser komplettes Portfolio finden Sie hier.
Einzeln oder innerhalb der Gruppe, während, vor oder nach der Arbeit – wir erstellen Ihnen gerne ein genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmtes Gesundheitsförderungsprogramm!
Ihre Anfrage senden Sie uns bitte an: Kontakt
Information zum Steuerrecht:
Gesundheit ist ein hohes Gut. Um Arbeitgeber zu motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, sieht das Jahressteuergesetz 2009 einen Steuerfreibetrag von 500 Euro jährlich für präventive Maßnahmen vor.
Das heißt bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Weitere Informationen erfragen Sie bitte beim Bundesministerium für Gesundheit oder Ihrem Steuerberater.
Worauf Sie achten sollten:
Arbeitnehmer können gesundheitsfördernde Leistungen nicht einfordern.
Der Arbeitgeber muss die Maßnahmen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn leisten, als Bonus.
Gesundheitsfördernde Leistungen können direkt vom Arbeitgeber oder an den Arbeitnehmer als Erstattung für bereits von ihm bezahlte Leistungen gezahlt werden.
Die Maßnahmen müssen nicht kollektiv und nicht allen Mitarbeitern gleich zu Gute kommen. Jeder Einzelne kann andere Leistungen vom Arbeitgeber bezahlt bekommen.
Maßgeblich für die Einstufung als gesundheitsfördernde Leistung ist der „Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen“.